g BewD e contrario baubewilligungspflichtig. Zudem kommt vorliegend auch der Vorbehalt von Art. 7 Abs. 1 BewD zum Tragen. Die Parzelle Fraubrunnen Grundbuchblatt Nr. E.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Der Einbau eines weiteren Dachflächenfensters kann zu einer Umnutzung des Estrichs und damit einer Erweiterung der Geschossfläche führen. Das Vorhaben ist daher geeignet, die Nutzungsordnung zu beeinflussen. Schliesslich handelt es sich beim Gebäude Nr. B.________ auf der Parzelle Fraubrunnen Grundbuchblatt Nr. E.________ um ein Baudenkmal und es befindet sich in einem Ortsbildschutzgebiet gemäss Art. 49 Abs. 2 GBR8.