Das Bauunternehmen sei beauftragt worden, solange eine Baubewilligung fehle, nur die zwei bestehenden Dachflächenfenster wieder einzubauen. Durch ein Missverständnis sei leider anstelle eines bestehenden Fensters das noch nicht bewilligte Fenster eingebaut worden. Insgesamt seien aber immer nur zwei Dachflächenfenster vorhanden gewesen. Das Neueindecken des Dachs und der Einbau der vorbestehenden Dachflächenfenster dürfe nicht mit einer Baueinstellung verhindert werden. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.