46 BauG3 vorgehen müssen. Ein Telefongespräch mit dem Beschwerdeführer am 27. November 2020 habe ergeben, dass das Dachflächenfenster in diesem Zeitpunkt noch nicht fertig eingebaut gewesen sei. Am 7. Januar 2021 habe die Bauverwaltung dann aber feststellen müssen, dass das Dachflächenfenster fertig eingebaut sei. Mit Schlussbemerkungen vom 4. Februar 2021 machte der Beschwerdeführer geltend, es seien zu keinem Zeitpunkt bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters getätigt worden. Das Bauunternehmen sei beauftragt worden, solange eine Baubewilligung fehle, nur die zwei bestehenden Dachflächenfenster wieder einzubauen.