3. Gegen die Baueinstellungsverfügung vom 30. November 2020 reichte der Beschwerdeführer am 29. Dezember 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er verlangt sinngemäss deren Aufhebung. Zur Begründung macht er geltend, die Baueinstellungsverfügung gründe auf einer Fehlbeurteilung der eingereichten Unterlagen. Die von der Bewilligungsbehörde verlangten zusätzlichen Unterlagen seien mit einer Fotomontage visualisiert worden. Die Baubewilligungsbehörde habe die Fotomontage als bereits abgeschlossene Installation wahrgenommen. Eine Besichtigung vor Ort habe nie stattgefunden.