werden, die Fenster würden am nächsten Tag montiert. Mit E-Mail vom Freitag, 27. November 2020, hielt der stellvertretende Bauverwalter nochmals fest, der Bau sei einzustellen. Die schriftliche Verfügung mit Beschwerdemöglichkeit werde am Montag versandt. Mit Baueinstellungsverfügung vom 30. November 2020 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die Bauarbeiten auf der Parzelle Nr. E.________ sofort einzustellen. Gleichzeitig führte sie das Baubewilligungsverfahren weiter und holte bei der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) einen Fachbericht und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Verfügung ein.