Falls keine Plangrundlagen vorhanden seien, könne die Situation mit Fotos und Fotomontagen dargestellt werden. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer zusätzliche Unterlagen ein (zwei Fotos mit Datum vom 19. November 2020). Mit E-Mail vom 26. November 2020 hielt der stellvertretende Bauverwalter der Gemeinde gegenüber dem Beschwerdeführer fest, aufgrund der eingereichten Unterlagen müsse davon ausgegangen werden, dass bereits mit dem Bau begonnen worden sei. Der Bau sei einzustellen. Weiter wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör gewährt. Der Beschwerdeführer schrieb gleichentags zurück und hielt fest, er sei bereits am Einbauen der neuen Fenster.