2. Am 24. Oktober 2020 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Fraubrunnen ein Baugesuch ein für den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters (Velux MK06 78/118) auf der Nordseite des Estrichs des Gebäudes Nr. B.________. Mit Schreiben vom 17. November 2020 teilte die Bauverwaltung dem Beschwerdeführer mit, das Baugesuch habe formelle Mängel. Sie forderte den Beschwerdeführer unter anderem auf, einen Grundrissplan des Dachgeschosses und einen Ansichtsplan mit der Eintragung des Dachflächenfensters inklusive Vermassung einzureichen. Falls keine Plangrundlagen vorhanden seien, könne die Situation mit Fotos und Fotomontagen dargestellt werden.