1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Frist zur Wiederherstellung gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Orpund vom 23. Januar 2020 wird neu auf 31. Oktober 2020 angesetzt. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Orpund vom 23. Januar 2020 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung