5. Zusammenfassung und Kosten a) Die Beschwerde erweist sich nach dem Gesagten als unbegründet. Die Beschwerdeführer beantragen die Durchführung eines Augenscheins. Der Antrag ist abzulehnen. Aus den Akten, insbesondere den darin enthaltenen Fotos und den Plänen, ergibt sich der Sachverhalt mit hinreichender Klarheit.