Ein nachträgliches Baugesuch könnte deshalb nicht bewilligt werden. Unter diesen Umständen macht es keinen Sinn, dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren erneut Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches zu geben. Ohne nachbarliche Zustimmung zum Näherbau steht der Ausgang des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens von vornherein fest, weshalb dessen Durchlaufen aus prozessökonomischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.17 4. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands