Der Beschwerdeführer räumt selber ein, dass im Zuge der Sanierungsarbeiten festgestellt wurde, dass die alte Tragstruktur, die aus Holzbalken bestand, marode war und die statischen Anforderungen an eine Tragstruktur nicht mehr erfüllte. Aus diesem Grund wurden die alten Holzbalken durch neue ersetzt. Ob der Ersatz der der alten Trägerbalken durch neue Holzbalken notwendig war, um das Gebäude zu sanieren, spielt mit Blick auf die Besitzstandsgarantie keine Rolle. Ersetzt wurden nicht bloss einzelne schadhafte Teile, sondern die komplette Tragstruktur.