Zum einen hat die Gemeinde bereits in der Baueinstellungsverfügung und im Schreiben vom 11. Dezember 2019 ausgeführt, worin die Überschreitung der Baubewilligung lag. Zum anderen räumte der Architekt des Beschwerdeführers in seinem Schreiben vom 9. Januar 2020 ein, dass aufgrund des schlechten Zustands des alten, baufälligen Gebäudes grössere Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden mussten, als ursprünglich vorgesehen. Er nannte insbesondere den Ersatz der alten Tragkonstruktion durch eine neue und den Ersatz der Betonbodenplatte durch eine neue, massivere ausdrücklich.