c) Obwohl die Gemeinde in der Wiederherstellungsverfügung ausdrücklich auf die Möglichkeit aufmerksam machte, dass innerhalb der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden könne, machte der Beschwerdeführer davon keinen Gebrauch. Er hat auch im Laufe des Baubeschwerdeverfahrens kein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Mangels Baugesuch kann auf seinen Eventualantrag, es sei die nachträgliche Baubewilligung für das erstellte Gebäude Nr. B.________ zu erteilen, nicht eingetreten werden.