Da seiner Auffassung nach keine Überschreitung der Baubewilligung vorliege, könne er innerhalb der Rechtsmittelfrist kein konkretes nachträgliches Baugesuch stellen, da unklar sei, welche Bauteile allenfalls nicht rechtmässig sein sollen. Da der Bau noch nicht vollendet sei, sollten kleine Abweichungen auch im Verfahren der Projektänderung angepasst werden können.