d) Aufgrund der Akten, insbesondere den Feststellungen und Fotos der Gemeinde anlässlich der Baukontrolle vom 10. Dezember 2019, den Angaben des Architekten des Beschwerdeführers im Schreiben vom 9. Januar 2020, den Ausführungen in den Rechtsschriften des Beschwerdeführers sowie den Fotoaufnahmen der Trägerbalken (Beschwerdebeilage 7) ist offensichtlich, dass der Beschwerdeführer in Überschreitung der Baubewilligung das Gebäude Nr. B.________ abgesehen von der Westfassade praktisch vollständig abgebrochen und wiederaufgebaut hat.