Mit der Bewilligung einer Fassadensanierung wurde bloss das Wiederinstandsetzen der bestehenden Aussenhaut des Gebäudes Nr. B.________ bewilligt, das heisst der Ersatz der Holzverschalung durch eine neue Holzverschalung, maximal deren Ersatz durch die im Baugesuch genannten Paneele in den Farben weiss und hellgrau. Eine äussere Umgestaltung wie beispielsweise das Einbauen oder Aufheben von Fenstern und Türen bzw. Toren ist demgegenüber ebenso wenig von der Bewilligung erfasst, wie das vollständige Entfernen sämtlicher Bauteile der Nord-, Süd- und Ostfassaden und deren vollständiger Neuaufbau.