Es wird insbesondere nicht dargestellt, wie die West- und Ostfassaden im Hinblick auf den Ersatz des Satteldachs durch das Pultdach ergänzt werden sollen. Obwohl der Ersatz des Satteldachs durch ein Pultdach auch Auswirkungen auf die Nord- und Südfassaden haben dürften, fehlen entsprechende Pläne gänzlich. Änderungen an diesen beiden Fassaden, die über eine blosse Fassadensanierung hinausgehen, sind somit nicht bewilligt.