_ ist im Plan "Schnitt, Ostfassade, Westfassade" überhaupt nicht eingezeichnet. Den Plänen lässt sich somit nicht hinreichend klar entnehmen, welche Gebäudeteile bestehen bleiben, welche abgebrochen und welche neu erstellt werden sollen (vgl. dazu Art. 14 Abs. 4 BewD). Es lässt sich ihnen auch weder die ursprüngliche noch die geplante Fassadengestaltung auf der West- und der Ostseite entnehmen. Es wird insbesondere nicht dargestellt, wie die West- und Ostfassaden im Hinblick auf den Ersatz des Satteldachs durch das Pultdach ergänzt werden sollen.