5. Das Rechtsamt holte bei der Gemeinde Fotos der Baukontrolle ein. Zudem gab es dem Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I.________, der die baupolizeiliche Anzeige erhoben hatte, Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Dieser verzichtete stillschweigend darauf. Daraufhin gab das Rechtsamt dem Beschwerdegegner auf dessen Antrag hin Gelegenheit, zur Beschwerdevernehmlassung der Gemeinde Stellung zu nehmen. Zudem holte es bei der Gemeinde die bewilligten Pläne zur Baubewilligung vom 23. Februar 2018 ein und gab den Beteiligten anschliessend Gelegenheit, allfällige Stellungnahmen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten sie keinen Gebrauch.