_ sei eingehalten. Lediglich die Dachhöhe (Pultdach) auf der Ostseite sei etwas erhöht, um die erforderliche Dachneigung zu verbessern. Mit Verfügung vom 23. Januar 2020 forderte die Gemeinde Orpund den Beschwerdeführer auf, das erstellte Gebäude Nr. B.________ bis zum 31. März 2020 auf die Bodenplatte komplett zurückzubauen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht. Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.