Zudem gab sie dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Auftrag des Beschwerdeführers teilte ein Architekt am 9. Januar 2020 u.a. mit, die alte Tragstruktur sei in einem kritischen Zustand gewesen und habe zwangsläufig durch eine neue Tragkonstruktion ersetzt werden müssen. Eine Betonbodenplatte sei schon vorher vorhanden gewesen. Um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten sei eine neue, massivere Betonbodenplatte erstellt worden. Durch den schlechten Zustand des alten Gebäudes hätten grössere Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden müssen als vorgesehen. Die Gebäudehöhe zur Nachbarparzelle Nr. I.________ sei eingehalten.