2. Ende November 2019 teilte der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I.________ der Gemeinde mit, dass der Beschwerdeführer am Gebäude Nr. B.________ nicht bewilligte Arbeiten ausführe. Dieses werde komplett neu aufgebaut, statt saniert. Die Bauverwaltung führte daraufhin am 10. Dezember 2019 eine Kontrolle vor Ort durch und stellte fest, dass vom ehemaligen Gebäude Nr. B.________ nur noch ein Teil der Westfassade sichtbar war, dass die bestehende Tragstruktur nicht mehr existierte und das ein neues Gebäude mit Bodenplatte, neuem Tragwerk und neuen Fassaden aufgebaut wurde.