Dagegen erhoben die Eigentümerin und der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I.________ wiederum Einsprache. Sie machten insbesondere geltend, der Bau stehe nun fast auf der Grundstücksgrenze. Mit Bauentscheid vom 26. Juni 2018 erteilte die Gemeinde Orpund die Baubewilligung. Diese wurde unangefochten rechtskräftig.