vom 23. Februar 2018 erteilte die Gemeinde Orpund die Baubewilligung. Diese wurde unangefochten rechtskräftig. Aufgrund einer Meldung des Eigentümers der Nachbarparzelle Nr. I.________, stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer in Überschreitung der Baubewilligung beim Anbau einen Dachvorsprung von 1.50 m erstellt hatte. Sie verlangte deshalb ein nachträgliches Baugesuch. Am 24. April 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde ein entsprechendes Projektänderungsgesuch ein. Diese umfasste die Erstellung eines Vordachs beim Anbau an die Westfassade der Halle (Gebäude Nr. E.________). Dagegen erhoben die Eigentümerin und der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I._____