__ sowie den Neubau einer Werkhalle (neues Gebäude Nr. E.________). Am 8. Dezember 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde ein Projektänderungsgesuch ein für den Anbau eines Lagers bzw. einer Garage an die Westfassade der neuen Werkhalle (Gebäude Nr. E.________) sowie für die Sanierung der Fassade und das Erstellen eines neuen Pultdachs statt des bestehenden Satteldachs beim Gebäude Nr. B.________. Gegen den geplanten Anbau erhoben die Eigentümerin und der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. I.________ Einsprache. Sie machten unter anderem geltend, sie hätten im Zusammenhang mit dem Neubau der Werkhalle auf die Einhaltung des Grenzabstands von 5 m bestanden.