1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Orpund Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone Kern. Darauf befinden sich die Gebäude Nrn. A.________, B.________ und E.________. Das Gebäude B.________ steht an der Grenze zu den Nachbarliegenschaften Orpund Grundbuchblatt Nrn. I.________ und K.________. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erteilte dem Beschwerdeführer am 30. September 2016 die Gesamtbewilligung für den Teilabbruch des Gebäudes Nr. B.________, den Abbruch des Gebäudes Nr. E.________ sowie den Neubau einer Werkhalle (neues Gebäude Nr. E.________).