7/8 BVD 120/2020/89 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die von den Beschwerdeführerinnen zu bezahlenden Kosten der Ersatzvornahme gemäss Verfügung der Gemeinde Köniz vom 26. November 2020 werden auf CHF 2202.50 reduziert. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.