Gemeinde zu Recht die Kosten für die privaten Sicherheitsleute (J.________ Security AG) den Beschwerdeführerinnen nicht weiterverrechnet, jedoch fälschlicherweise bei der Berechnung der Mehrwertsteuer den entsprechenden Betrag nicht abgezogen, was vorliegend korrigiert wird. Zusammenfassend kann die Gemeinde den Beschwerdeführenden CHF 1100.00 für die Metallbauarbeiter, CHF 945.00 für den Bauleiter sowie die entsprechende Mehrwertsteuer von CHF 157.50 (7.7 % auf dem Betrag von CHF 2045.00), total CHF 2202.50 in Rechnung stellen. Die Beschwerde ist damit teilweise gutzuheissen. 4. Verfahrenskosten