1080.00 entspricht dem gemäss Offerte geschätzten Aufwand.21 Der verrechnete Aufwand ist weitgehend unabhängig von der Dauer der Ersatzvornahme vor Ort und nachvollziehbar. Davon ausgenommen ist die Position «Einholen Rechnungen und Kontrolle» von eineinhalb Stunden. Hier erscheint ein Zeitaufwand von maximal einer halben Stunde gerechtfertigt. Die Gemeinde kann den Beschwerdeführerinnen folglich sieben Stunden à CHF 135.00 (total CHF 945.00) in Rechnung stellen. In Kenntnis des Entscheids der BVD zur ersten Ersatzvornahme22 hat die