Die weiteren Schreiben drehen sich primär um die hier nicht interessierenden geplanten Sonnenstoren und Pflanzentröge und die von den Beschwerdeführerinnen eingereichten E-Mails lassen nicht auf eine Entfernung der Geländer schliessen. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerinnen reicht das blosse in Aussicht stellen der Entfernung des Geländers gemäss Schreiben vom 24. November 2019 nicht aus, um die geplante Ersatzvornahme abzusagen. Auch war die Gemeinde nicht verpflichtet, sich kurz vor dem Tag der