Umstritten ist hingegen, ob die Beschwerdeführerinnen die Gemeinde über die teilweise erfolgte Ersatzvornahme ausreichend informiert hatten. In ihrem Schreiben vom 24. November 2019 an die Gemeinde führten die Beschwerdeführerinnen sinngemäss aus, dass sie das Geländer provisorisch wieder aufgestellt hätten, um die Ankerpunkte einer allfälligen von ihnen gewünschten Sonnenstore festzulegen.16 Sie teilten der Gemeinde weiter mit, das Geländer sei am 27. Januar 2020 «nicht mehr vorhanden.»