d) Vorliegend ist unbestritten, dass am Tag der Ersatzvornahme die Geländer auf der Westseite bereits abmontiert waren, nicht jedoch diejenigen auf der Südseite. Ebenso ist klar, dass die Fenstergriffe noch nicht gesichert waren. Damit steht fest, dass die Beschwerdeführerinnen die Ersatzvornahme noch nicht vollständig vorgenommen hatten und diese Elemente am 27. Januar 2020 entfernt werden mussten. Umstritten ist hingegen, ob die Beschwerdeführerinnen die Gemeinde über die teilweise erfolgte Ersatzvornahme ausreichend informiert hatten.