Da die Gemeinde vorgängig nicht ausdrücklich über die teilweise Entfernung der Geländer informiert worden sei, hätten alle aufgebotenen Personen anreisen müssen, weshalb die angefallenen Ersatzvornahmekosten notwendig und angemessen seien. Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme der Entscheid der BVD zu der ersten Ersatzvornahme14 dem Bauinspektorat noch nicht bekannt war. In Kenntnis des Entscheids habe die Gemeinde die Kosten für den Einsatz der Sicherheitsleute (J.________ Security AG) den Beschwerdeführerinnen schliesslich nicht weiterverrechnet.