Damit seien nicht alle verlangten Arbeiten vor dem 27. Januar 2020 ausgeführt worden. Der mit der Planung und Durchführung der Ersatzvornahme betraute Unternehmer, die von ihm beigezogenen Fachleute und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten sich die für die Durchführung der Ersatzvornahme vorgesehene Zeit reserviert und hätten sie freihalten müssen. Da die Gemeinde vorgängig nicht ausdrücklich über die teilweise Entfernung der Geländer informiert worden sei, hätten alle aufgebotenen Personen anreisen müssen, weshalb die angefallenen Ersatzvornahmekosten notwendig und angemessen seien.