Mit dieser vagen Aussage habe die Baupolizeibehörde die Vorbereitungen für die Ersatzvornahme nicht abbrechen können. Zudem habe der Bauinspektor am 7. Januar 2020 bei einer kurzen Begehung festgestellt, dass das Geländer noch angebracht war. Am Tag der Durchführung der Ersatzvornahme sei das Geländer auf der Westseite, nicht aber dasjenige auf der Südseite demontiert gewesen. Auch seien die Fenstertürelemente noch nicht wie verlangt verschlossen worden. Damit seien nicht alle verlangten Arbeiten vor dem 27. Januar 2020 ausgeführt worden.