Der Einsatz von drei Metallbauarbeitern sei nicht nachvollziehbar, da die noch stehenden Geländerelemente von Herrn A.________ selbst demontiert und vom Garagendach entfernt worden seien. Nebst einer bescheidenen Gebühr für die Gemeinde wäre der Einsatz eines Metallbauers für maximal zwei Stunden gerechtfertigt gewesen. 11 BVR 2012 S. 28 E. 2.3.5; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 21 N. 11 12 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 108 N. 21 und 39 13 Vgl. Vorakten Gemeinde pag. 57