Sie bringen vor, sie hätten davon ausgehen können, dass die Gemeinde kurz vor der Ersatzvornahme, nicht aber bereits drei Wochen vor dem Termin (am 7. Januar 2020), einen Mitarbeiter vorbeischickt, um sich davon zu überzeugen, dass das Geländer entfernt worden sei. Weiter stehe der Einsatz von mindestens neun Leuten in keinem Verhältnis zu den ausgeführten Arbeiten, zumal die Gemeinde bereits aus der ersten Ersatzvornahme hätte wissen müssen, dass eine allfällige Demontage des Geländers und eine mögliche Entfernung der Türfallen an den Balkontüren nur einen geringen Aufwand verursachen würde. Das Geländer an der Westseite sei am Tag der Ersatzvornahme bereits vollständig durch Herrn A._____