b) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, sie hätten die Gemeinde mehrmals schriftlich (erstmals am 24. November 2019) darüber informiert, dass das Geländer am 27. Januar 2020 (Datum der angekündigten Ersatzvornahme) nicht mehr vorhanden sein werde. Sie bringen vor, sie hätten davon ausgehen können, dass die Gemeinde kurz vor der Ersatzvornahme, nicht aber bereits drei Wochen vor dem Termin (am 7. Januar 2020), einen Mitarbeiter vorbeischickt, um sich davon zu überzeugen, dass das Geländer entfernt worden sei.