c) Die Gemeinde führte im angefochtenen Entscheid aus, das Bauinspektorat habe die Rückbauten vorbereiten und mit dem beauftragten Bauleiter besprechen müssen. Die beigezogenen Metallbauarbeiter hätten sich die Zeit für die gesamten Rückbauarbeiten freihalten müssen. Gleiches gelte für die beiden Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes und den Bauleiter. Die Gemeinde verzichte aufgrund des Entscheids der BVD vom 18. März 2020 zu den Kosten der ersten Ersatzvornahme darauf, die Kosten des Sicherheitsdienstes bei der zweiten Ersatzvornahme geltend zu machen. Der Betrag von CHF 510.00 werde deshalb vom Gesamtbetrag abgezogen. Dem angefochtenen Entscheid legte sie einzig eine Rechnung über