2. Mit Schreiben vom 21. November 2019 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführerinnen mit, dass die Nachbarschaft sie informiert habe, dass das Geländer und der Sichtschutz wieder montiert worden seien. Sie kündigte die erneute Ersatzvornahme für den 27. Januar 2020 an, stellte es den Beschwerdeführerinnen jedoch frei, die Arbeiten selber vorzunehmen und sie davon sofort in Kenntnis zu setzen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Gemeinde auf deren Antrag eine Zutrittsermächtigung zur Durchführung der Ersatzvornahme.5 Die Ersatzvornahme fand am vorgesehenen Tag statt, wobei Herr A.________ einen Teil der Arbeiten bereits vorgenommen hatte.