Diese fand am vorgesehenen Tag statt, wobei die Beschwerdeführerinnen bzw. Herr A.________ (Vater bzw. Ehemann der Beschwerdeführerinnen) einen Teil der Arbeiten bereits vorgenommen hatten. Die den Beschwerdeführerinnen von der Gemeinde mit Verfügung vom 12. November 2019 auferlegten Kosten im Zusammenhang mit dieser Ersatzvornahme in der Höhe von CHF 4798.05 reduzierte die BVD auf Beschwerde hin auf CHF 2762.55 (CHF 1755.00 für Handwerker und 6 Stunden à CHF 135.00 für Bauleiter).4