1. Die Beschwerdeführerinnen 2 und 3 sind Eigentümerinnen der Liegenschaft auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W, Bauklasse IIa. Die Gemeinde erteilte im Jahr 2013 der damaligen Eigentümerin – der Beschwerdeführerin 1 und der Mutter der Beschwerdeführerinnen 2 und 3 – die Bewilligung für die Aufstockung des Dachgeschosses ihres Einfamilienhauses und den Bau eines Wintergartens auf der bestehenden Garage. Nach mehreren Hinweisen aus der Nachbarschaft führte die Gemeinde ein Wiederherstellungsverfahren durch.