7/9 BVD 120/2020/88 Anspruch auf Ersatz ihrer Parteikosten. Die Gemeinde Hindelbank hat den Beschwerdeführenden 1 und 2 somit die Parteikosten hinsichtlich ihrer eigenen Beschwerde zu ersetzen. Hinsichtlich der Beschwerde der Beschwerdeführer 3 und 4 sind ihnen keine Parteikosten entstanden. Zudem hat die Gemeinde Hindelbank den Beschwerdeführern 3 und 4 die Parteikosten hinsichtlich beider Beschwerden zu ersetzen.