6/9 BVD 120/2020/88 Bezüglich der zweiten Forderung ist die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 daher abzuweisen. f) Mit der teilweisen Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 und der Aufhebung der angefochtenen Verfügung wird dem Rechtsbegehren in der Beschwerde der Beschwerdeführer 3 und 4 entsprochen. Eine Prüfung ihrer Rügen erübrigt sich damit, auch ihre Beschwerde ist im Ergebnis gutzuheissen. 3. Kosten