Die angefochtene Verfügung müsse als Rechtsverweigerung der Vorinstanz aufgefasst werden. Die Verfügung müsse daher aufgehoben und durch die Ansetzung einer Frist für die Beschwerdeführenden 3 und 4 zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ersetzt werden. Mit der Entfernung der Solarpanels auf dem Kuhstall inklusive Vordach könne der rechtmässige Zustand kurzfristig wiederhergestellt werden. Somit erweise sich die beantragte Frist von vier Wochen als angemessen.