4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren. Zudem führte es den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdeführer 3 und 4 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Januar 2021 die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2. Die Gemeinde Hindelbank verzichtet mit Schreiben vom 28. Januar 2021 auf eine Vernehmlassung zu den Beschwerden und stellt keinen Antrag. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 verzichten mit Schreiben vom 1. Februar 2021 auf eine Beteiligung als Beschwerdegegnerschaft am Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der Beschwerdeführer 3 und 4.