Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 24. Dezember 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen, die Verfügung vom 27. November 2020 sei aufzuheben und den Beschwerdeführern 3 und 4 eine Frist von vier Wochen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unter Androhung der Ersatzvornahme anzusetzen. Am 30. Dezember 2020 erhoben auch die Beschwerdeführer 3 und 4 Beschwerde bei der BVD. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 27. November 2020.