ausführen lassen. Die Kosten der Ersatzvornahme tragen die Herrn F.________ und G.________ unter solidarischer Haftbarkeit. 3. Weitere Verfügungen werden vorbehalten. 4. Rechtsmittelbelehrung Soweit eine Partei der Ansicht ist, es handle sich hierbei um einen Entscheid oder um eine anfechtbare Zwischenverfügung nach Art. 61 VRPG kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit Erhalt schriftlich und begründet Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (…) eingereicht werden.