3. Am 27. November 2020 erliess die Gemeinde Hindelbank folgende Verfügung: 1. Aufgrund der Erwägungen haben die Anlagebetreiber, Herr F.________ und Herr G.________, geeignete Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen keine übermässigen Blendimmissionen gemäss den geltenden Beurteilungskriterien von der PVA-Anlage Kuhstall inkl. Vordach auf das gegenüberliegende Mehrfamilienhaus am J.________weg 5 ausgehen. Die entsprechenden Massnahmen müssen nachvollziehbar mittels eines Fachgutachtens begründet werden. Für allfällige baubewilligungspflichtige Massnahmen ist zeitgleich ein Baugesuch einzureichen.