Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, hiess die BVD die Beschwerde mit Entscheid vom 7. April 2020 gut. Der Entscheid der Gemeinde Hindelbank vom 14. Januar 2019 wurde aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen. Die Gemeinde wurde angewiesen, die Anordnung von verschärften Emissionsbegrenzungen noch einmal zu prüfen, sich dabei insbesondere mit den vorhandenen Gutachten und Fachberichten auseinanderzusetzen und schliesslich ihren neuen Entscheid rechtsgenüglich zu begründen.